Allgemeine Geschäftsbedingungen (Anzeigenaufträge)
1. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages sind ausschließlich nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Gültigkeit, wenn die LayerMedia, Inc. im Einzelfall nicht widerspricht. „Anzeigenauftrag“ im Hinblick auf nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrer Anzeigen zum Zwecke der Verbreitung.
2. Grundlage eines Anzeigenauftrages sind alle innerhalb eines Insertionsjahres erscheinenden Anzeigen. Mit dem Erscheinen der ersten Anzeige tritt die Laufzeit eines Rahmenauftrages in Kraft.
3. Bei Nichterfüllung eines Rahmenauftrages muß der Auftraggeber der LayerMedia, Inc. den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß zurückerstatten. Wurde die Erfüllung durch Gründe verhindert, welche die LayerMedia, Inc. zu vertreten hat, entfällt die Erstattungspflicht.
4. LayerMedia Media-Unterlagen sind öffentlich im World Wide Web zugänglich unter https://www.layermedia.de und werden auf Wunsch zugeschickt. Sie enthalten die verbindlichen Bestimmungen hinsichtlich des Anzeigenangebotes, der Preise, der technischen Spezifikationen, der Anzeigenunterlagen sowie der technischen Anzeigendisposition. Mit dem Erteilen eines Anzeigenauftrages erklärt sich der Werbungtreibende mit diesen Bestimmungen einverstanden.
5. Die LayerMedia, Inc. behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Bei Anzeigenabschlüssen behält sich die LayerMedia, Inc. die Annahme einzelner Anzeigenunterlagen (Grafik, Anzeigentext, ALT-Text, Klicktext) vor. Sie kann die Annahme oder Ablehnung auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form der Anzeige stützen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, daß LayerMedia, Inc. erst nach der Auftragsbestätigung Kenntnis über die vorbezeichneten Umstände erhält. Auch bei Anzeigenaufträgen, die von Vertretern der LayerMedia, Inc. oder sonstigen Annahmestellen vorgenommen werden, steht ihr das Recht auf Ablehnung zu. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Fest erteilte Aufträge können nicht abbestellt werden, auch dann nicht, wenn die innere Einteilung, das Aussehen, der Umfang, der Titel oder die Besitzverhältnisse des Online-Produkts geändert werden oder wenn einzelne Anzeigenvorlagen von LayerMedia, Inc. abgelehnt worden sind. Bei Änderungen gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat später. Auf den jeweils gültigen Tarif wird im World Wide Web unter der Adresse https://www.layermedia.com/media/preise.html hingewiesen.
6. LayerMedia, Inc. akzeptiert Anzeigenaufträge unter der Annahme, daß der Inhalt der Anzeige nicht gegen geltendes Recht verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im gegenteiligen Fall stellt der Werbungtreibende LayerMedia, Inc. von allen Ansprüchen Dritter frei.
7. Der Werbungstreibende wird den notwendigen Umfang von Anzeigenunterlagen, die zur Veröffentlichung eingereicht werden müssen, die technischen Spezifikationen, welche die Anzeigenunterlagen erfüllen müssen, den Weg, auf dem Anzeigenunterlagen eingereicht werden müssen, sowie den spätest möglichen Zeitpunkt, zu dem die Anzeigenunterlagen eingereicht werden müssen beachten. LayerMedia ist nicht verpflichtet, Anzeigen zu veröffentlichen, die diesen Bestimmungen nicht genügen bzw. nicht rechtzeitig abgegeben worden sind.
8. Die Veröffentlichung der Anzeige erfolgt jeweils zum nächsten Wechsel im Anzeigenlauf, der jeweils am 1. und 15. jedes Monats stattfindet. Verschiebungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder anderen Ursachen behält sich LayerMedia vor.
9. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewähr übernommen. Enthalten Anzeigenaufträge trotzdem Platzvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzvorschriften nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzvorschriften werden die tariflichen Sätze berechnet.
10. Der Ausschluß von Mitbewerbern ist nicht möglich.
11. Eine Anzeige, die nicht als solche erkennbar ist, kann von LayerMedia mit dem Wort „Werbung“ oder “Anzeige” gekennzeichnet werden.
12. Reklamationen aller Art sind unmittelbar nach Kenntnisname eines Mangels durch den Werbungtreibenden zu erheben. Im übrigen hat der Auftraggeber höchstens Anspruch auf Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichem Anzeigenraum in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlust sind ausgeschlossen.
13. Bei Änderungen der Preisliste gelten die neuen Bedingung auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöherung einen Monat später. Auf den jeweils gültigen Tarif wird in den Mediaunterlagen von LayerMedia unter https://www.layermedia.com/media/preis.html hingewiesen.
14. Die Kosten für die Herstellung von Grafiken sowie Anzeigentexten sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten.
15. Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste von LayerMedia zu halten. Die von LayerMedia gewährte Mittlergebühr darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
16. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechnung der Anzeigenveröffentlichung entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.
17. Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die LayerMedia nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen. Die entsprechende Restrechnung, die gegebenfalls zunächst auch nur für einen Teilbetrag erstellt werden kann, ist unabhängig davon, ob die gesamte Abnahmezeit bereits abgelaufen ist, zur Zahlung fällig.
18. Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Anzeigenvertrag durch den Besteller ist nicht zulässig.
19. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung am Erscheinungstag, spätestens am Monatsende erstellt. Die Rechnung ist innerhalb von zehn Tagen zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste unter https://www.layermedia.com/media/preise.html gewährt.
20.Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe der zu Zeit üblichen Bankzinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. LayerMedia kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist LayerMedia berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen-stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
21. LayerMedia behält sich das Recht vor, Anzeigenkollektive abzulehnen. Dieses Recht besteht auch für den Fall, daß LayerMedia erst nach der Auftragsbestätigung Kenntnis von dem Kollektiv erhält. Für die Anwendung eines Konzernrabatts auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich.
22. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag und die Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.
23. LayerMedia wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren speichern, worauf hiermit gemäß 33 BDSG hingewiesen wird.
24. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist Stuttgart.